Ablauf einer osteopathischen Behandlung


 

Zuerst erfolgt eine ausführliche Anamnese, die nicht nur die aktuellen Beschwerden und die umfassende Lebenssituation, sondern auch zurückliegende Ereignisse des Patienten z.B. Operationen, Unfälle, Krankheiten .... mit einschließt.

 

Denn alles was uns im Leben widerfährt hinterlässt seine Spuren.

 

Die Diagnostik und Behandlung erfolgt durch die Hände des Osteopathen und geht oft fließend ineinander über. Die speziellen osteopathischen Techniken werden individuell auf den Patienten und seine momentan bestehende Situation abgestimmt.

 

Da eine osteopatische Behandlung nicht die Schulmedizin ersetzt, sondern ergänzt, kann eine eingehende schulmedizinische Diagnostik vor Beginn einer osteopathischen Behandlung sinnvoll und ratsam sein.

 

 

 

Dauer der Behandlung


  •  Die erste Behandlung beinhaltet eine ausführliche Anamnese und Diagnostik und dauert deshalb ca. 1-1,5 Stunden.
  • Die weiteren Termine dauern ca. 50 Minuten, bei Kindern kann es möglicherweise etwas kürzer gehen. Es ist mir wichtig, dass Sie einen kleinen Zeitpuffer einplanen, um Ihnen und mir einen entspannten Behandlungsrahmen zu gewährleisten.
  • Als Richtlinie sind durchschnittlich 4 bis 8 Behandlungen im Abstand von 1-4 Wochen notwendig, je nach dem ob es sich um ein akutes oder chronisches Beschwerdebild handelt.
  • Da die Behandlungsintervalle und die Dauer der Behandlungen sehr von dem Beschwerdebild des Patienten abhängig sind, kann dies nur von Termin zu Termin erfolgen.

Behandlungskosten


 

Die Höhe meines Honorars liegt  zwischen 80 und 100 € pro Behandlung. Die Berechnungsgrundlage hierfür ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

 

Private Krankenkassen

Sofern in Ihrem Versicherungsvertrag Heilpraktikerleistungen enthalten sind, können Sie davon ausgehen, dass Ihre private Krankenversicherung die Kosten der osteopathischen Behandlung in vollem Umfang bis zur Höhe des je nach Versicherungstarif vereinbarten Selbstbehaltes erstattet.

 

Gesetzliche Krankenkassen

Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen seit 2012 einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen. Die jeweilige Höhe des Erstattungsbeitrages ist unterschiedlich, daher erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse oder unter Patienteninfos auf Osteokompass.de.

In der Regel benötigen Sie ein Privatrezept Ihres Arztes oder eine formlose ärztliche Bescheinigung. Sie bezahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie dann zusammen mit dem Originalrezept bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse überweist daraufhin den jeweiligen Erstattungsbetrag auf Ihr Konto.

Gesetzlich Versicherte mit privater Heilpraktikerzusatzversicherung  können ebenfalls mit einer anteiligen Kostenübernahme, normalerweise 80%, ausgehen.